A) Geltungsbereich und Gerichtsstand
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB genannt) gelten für alle Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote des BRK Kreisverbands Starnberg.
Gerichtsstand ist Starnberg.
Zu den Angeboten der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich der Breitenausbildung gehören die folgenden Lehrgänge:
- Erste-Hilfe-Ausbildung
- Erste-Hilfe-Fortbildung
- Erste-Hilfe-Ausbildung in Bildungs- und Betreuungsseinrichtungen
- Erste Hilfe am Kind - Kompakt
- Erste-Hilfe-Auffrischung - Kompakt
- Erste Hilfe für Senioren – Kompakt
- Erste Hilfe für Sportgruppen
- Erste-Hilfe-Vortrag
- Erste-Hilfe-Station für einen Gesundheitstag
- Premiumkurse (Sonderkurse nach Ihren Anforderungen)
- Erste-Hilfe-Kurse für Teams in medizinischen Berufen
- Sonderkurs Breitenausbildung
Eine Unterrichtsstunde umfasst 45 Minuten.
Zu den Angeboten der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich der Fachausbildung gehören die folgenden Lehrgänge:
- Lehrgänge auf dem Niveau des Sanitätsdienstes
- Lehrgänge auf dem Niveau des Rettungsdienstes
Eine Unterrichtsstunde umfasst 45 Minuten.
B) Anmeldung
Die Anmeldung für die angebotenen Lehrgänge erfolgt regulär über die Onlineplattform der Homepage des BRK Kreisverband Starnberg unter bildung.brk-starnberg.de oder in Ausnahmefällen schriftlich per E-Mail.
Die Anmeldung ist verbindlich. Minderjährige benötigen für die Anmeldung das schriftliche Einverständnis eines Erziehungsberechtigten.
Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Die Teilnehmer erhalten bei fristgerechter Anmeldung eine schriftliche Bestätigung per E-Mail an die bei der Anmeldung von ihnen übermittelte E-Mail-Adresse.
Inhalt der Anmeldebestätigung ist die Anmeldung von einzelnen TeilnehmerInnen oder von Gruppen. Die TeilnehmerInnen beziehungsweise die anmeldenden Stellen sind für die Erfüllung der Zugangsvoraussetzungen verantwortlich. Sollte eine Anmeldung unter falschen Voraussetzungen erfolgen, haftet der BRK Kreisverband Starnberg nicht für daraus resultierende Schäden.
BRK Kreisverband Starnberg Bildungskoordination E-Mail: bildung@brk-starnberg.de | Telefon: 08151 / 2602 2300
C) Zahlungsbedingungen
Das Entgelt für die Lehrgänge wird nach Aufforderung an den BRK Kreisverband Starnberg gezahlt.
Im Falle einer Barzahlung hat diese zu Beginn des Lehrgangs bei der Lehrgangsleitung zu erfolgen. Soll das Entgelt von Dritten, wie dem Arbeitsamt, dem Arbeitgeber, einem Unfallversicherungsträger, der zuständigen Berufsgenossenschaft oder der Landesunfallkasse, beglichen werden, haften die TeilnehmerInnen beziehungsweise der Auftraggeber als Mitschuldner. In diesen Fällen müssen Kostenübernahmeerklärungen der Kostenträger eingereicht werden.
Erfolgt die Kostenerstattung durch Dritte nicht, dann wird die Teilnehmer- oder Kursgebühr dem Teilnehmer beziehungsweise dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Hierbei gelten die Regelungen der gesetzlichen Zahlungsfrist.
D) Rücktritt und Kündigung
Es gelten jeweils die veröffentlichten bzw. ausgeschriebenen Gebühren und Informationen zu den Ausbildungsarten (unter www.bildung.brk-starnberg.de).
Der Auftraggeber kann die Teilnahme an einer Veranstaltung absagen. Bei Absage von TeilnehmerInnen oder Seminaren durch den Auftraggeber gelten die im Folgenden genannten Staffelpreise.
Bei den Angeboten der Aus-, Fort- und Weiterbildung im Bereich der Breitenausbildungen:
- Bei Absage bis zum offiziellen Abmeldeschluss des Lehrgangs (14 Tage vor Lehrgangsbeginn) fallen keine Kosten an.
- Bei Absage nach dem offiziellen Abmeldeschluss oder bei Nichterscheinen am Lehrgangstag fallen 100% der Lehrgangskosten an.
Bei den Angeboten der Aus-, und Fort- und Weiterbildung im Bereich der Fachausbildungen:
- Bei Absage bis einschließlich 14 Tage vor Lehrgangsbeginn fallen 20% der Lehrgangskosten an.
- Bei Absage zwischen 14 bis einschließlich 10 Tagen vor Lehrgangsbeginn fallen 40% der Lehrgangskosten an.
- Bei Absage zwischen 10 bis einschließlich 5 Tagen vor Lehrgangsbeginn fallen 50% der Lehrgangskosten an.
- Bei Absage zwischen 5 Tagen vor Lehrgangsbeginn und dem Lehrgangsbeginn fallen 100% der Lehrgangskosten an.
Bei einem Rücktritt vom Vertrag aus einem wichtigen Grund (§ 314 BGB) nach Ablauf der vorgenannten Fristen sind die Aufwendungen für die Kursunterlagen zu ersetzen. In so einem Fall werden sie vom BRK KV Starnberg separat in Rechnung gestellt. Ein ärztliches Attest ist gegebenenfalls zum Lehrgangsbeginn als Nachweis vorzulegen.
Das Stellen eines/r ErsatzteilnehmerIn durch den Auftragnehmer ist möglich, muss dem BRK Kreisverband Starnberg jedoch vor Beginn des Lehrgangs schriftlich mitgeteilt werden.
E) Absagen
Absagen durch den Auftragnehmer haben grundsätzlich in schriftlicher Form per E-Mail an bildung@brk- starnberg.de zu erfolgen.
Ausschlaggebend ist dabei der Zeitpunkt des Eingangs der E-Mail. Die Ausfallgebühren werden jeweils dem/r LehrgangsanmelderIn in Rechnung gestellt.
BRK Kreisverband Starnberg Bildungskoordination E-Mail: bildung@brk-starnberg.de | Telefon: 08151 / 2602 2300
Der BRK Kreisverband Starnberg kann bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl oder aus Gründen höherer Gewalt oder Krankheit beziehungsweise Unfall die Durchführung des Lehrgangs absagen. Die ausbildende Stelle verpflichtet sich in diesem Fall, den Auftraggeber unverzüglich zu informieren.
Bereits von der/m TeilnehmerIn oder Dritten geleistete Zahlungen werden in diesem Fall unverzüglich zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche an das BRK Starnberg bestehen nicht.
F) Änderungen
Ein Wechsel der Lehrgangsleitung, der AusbilderInnen, DozentenInnen oder ReferentInnen sowie Änderungen des Veranstaltungsablaufs berechtigen den Auftragnehmer nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zur Minderung des Entgelts, soweit die vom Auftragnehmer zu erwartende Ausbildungsqualität trotzdem erreicht wird.
G) Haftung
Der BRK Kreisverband Starnberg haftet nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung seiner MitarbeiterInnen oder ErfüllungsgehilfenInnen für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände oder Kraftahrzeuge.
H) Mindestalter der Teilnehmenden und Ausschluss von Aufsichtspflicht
TeilnehmerInnen unter 16 Jahren können nur in Begleitung eines/r Erwachsenen, der/die die Aufsichtsplicht übernimmt, an Kursen teilnehmen.
Bei Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren wird außerhalb des Lehrgebäudes keine Aufsichtspflicht durch die Lehrgangsleitung übernommen. Die Jugendlichen bewegen sich daher auf eigene Verantwortung beziehungsweise auf die Verantwortung ihrer Eltern, wenn sie das Lehrgebäude verlassen.
Dies gilt insbesondere für das Entfernen vom Gelände während der Pausen. Diesem Umstand stimmen die Erziehungsberichtigten mit der Anmeldung zum Lehrgang schriftlich zu. Ohne die schriftliche Einverständniserklärung zu diesem Umstand kann keine Anmeldung von Personen zwischen 16 und 18 Jahren zu einem der Lehrgänge erfolgen.
I) Datenerfassung
Die TeilnehmerInnen erklären sich mit ihrer Anmeldung damit einverstanden, dass ihre persönlichen Daten für die Lehrgangsverwaltung erhoben und im Rahmen der datenschutzrechtlichen Grundsätze und gesetzlichen Vorschriften gespeichert und verarbeitet werden.